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   BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17   

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https://dejure.org/2017,49318
BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17 (https://dejure.org/2017,49318)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.2017 - 20 F 16.17 (https://dejure.org/2017,49318)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 20 F 16.17 (https://dejure.org/2017,49318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Schutz verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung; Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Schutz verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung; Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2 1. Alt. und 3. Alt.
    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Schutz verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung; Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 99 Abs. 1 S. 2 1. Alt. und 3. Alt.
    Auskunftsbegehren über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde zur Person gespeicherten personenbezogenen Daten; Schutz verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung; Rechtmäßigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Verfassungsschutzämter zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17
    Im Falle des Informantenschutzes tritt neben das grundrechtlich abgesicherte Interesse des Betroffenen, seine persönlichen Daten geheim zu halten, das öffentliche Interesse, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 04.12.2017 - 20 F 16.17
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2019 - 20 F 7.17

    Geheimhaltung persönlicher Daten von Informanten im Bereich des

    Personenbezogene Daten sind grundsätzlich ihrem Wesen nach geheimhaltungsbedürftig im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 3 VwGO (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 20 F 16.17 - ZD 2018, 548 Rn. 6).
  • VG Köln, 18.04.2019 - 13 K 10236/16
    Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO - Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 2.14 -, juris Rn. 6 m. w. Nachw., betreffend das Verfahren der 20. Kammer des erkennenden Gerichts 20 K 7050/11, in dem es dem Kläger um Auskunft über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz zu seiner Person gespeicherten Daten und deren anschließende Löschung ging, oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde, BVerwG - Fachsenat für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO -, Beschlüsse vom 4. Dezember 2017 - 20 F 16.17 -, juris Rn. 6, vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 -, juris Rn. 18 f., vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4, jeweils m. w. Nachw.
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